Austausch­programm und Hospitationen

Die IPA Deutschland bietet ihren Mitgliedern neben einem klassischen Austauschprogramm, auch die Möglichkeit der Vermittlung von Hospitationen sowohl innerhalb Europas, als auch darüber hinaus.

Regelmäßig können wir unseren IPA Freundinnen und Freunden einmalige, fachspezifische Einblicke in die behördlichen Strukturen in Australien, Großbritannien, Irland, Japan, Kanada, Niederlanden, USA oder Zypern ermöglichen.

Ist das für Sie interessante Land nicht aufgeführt? Kontaktieren Sie uns! Wir organisieren regelmäßig Austauschprogramme und Hospitationen mit mehr als 20 Nationen.

Die Unterstützung der IPA Deutsche Sektion e.V. bei Polizeiaustauschen richtet sich nach § 6 der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes (GODS).

 

Zielgruppe:

Mitglieder der Deutschen Sektion für Polizeiaustausche im Ausland.

 

Voraussetzungen:

  • Aktiver Polizeidienst
  • Gute Englischkenntnisse, bzw. die Sprache des aufnehmenden Landes
  • Schriftlicher Antrag an den Geschäftsführenden Bundesvorstand (GBV) unter Beteiligung der Verbindungsstelle und Landesgruppe
  • Erstellen eines Erfahrungsberichtes über Arbeitsmethoden der besuchten Polizei sowie dienstliche und soziale Problemstellungen
  • Einverständniserklärung zur Veröffentlichung des Berichtes in den Medien der IPA
  • Studienobjekte sollen Organisation, Gliederung, Ausbildung, Verhältnis Bürger – Polizei, Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Behörden usw. sein.

 

Hinweise:

Alle beamtenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere

  • Gewährung von Dienstfrei
  • Gewährung von Dienstunfallschutz
  • Genehmigung des Tragens der Uniform werden vom Auszutauschenden selbst geregelt.

 

Weitere Informationen erhalten sie bei der Bundesgeschäftsstelle der IPA Deutschland unter E-Mail: service@ipa-deutschland.de oder bei Vizepräsident Philipp Kurz unter E-Mail: philipp.kurz@ipa-deutschland.de.