Sozialfonds

Mit dem Sozialfonds der IPA Deutschland helfen wir Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind. Geschädigter eines Unwetters oder einer sonstigen Katastrophe? Plötzliche Kosten durch schwere Verletzung oder Krankheit? Unter anderem mit dem Sozialfond konnten wir in den letzten Jahren mit über 200.000 Euro vielen Mitgliedern helfen.

Grundlage einer Unterstützung aus dem Sozialfonds ist die Satzung der IPA Deutschland in Verbindung mit der Sozial- und Bildungsfondsordnung, wonach Hilfeleistungen nur für Polizeibedienstete des In- und Auslandes und deren Angehörige erfolgen dürfen.

Der Anlass muss eine unverschuldete, außergewöhnliche und unabwendbare Lage des Betroffenen oder eines mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden, nahen Angehörigen sein, aus der sich die Notwendigkeit zur Hilfe ergibt.

 

Beispiele für Hilfeleistungen sind:

  • Nicolai B. aus Bayern erhielt 10.000 € für einen Behindertenlift.
  • Der Ehefrau des verstorbenen Mario B. aus Baden-Württemberg wurde mit 5.000 € geholfen, um die nicht von der Krankenkasse übernommenen offenen Arztrechnungen zu begleichen zu können.
  • Holger K. aus Thüringen wurde mit 7.000 € ermöglicht, einen Abstellplatz für sein behindertengerechtes Auto direkt am Haus anzulegen.
  • Matthias P. aus Baden-Württemberg verlor bei einem Brand alles. Mit den 2.500 € Soforthilfe konnte er seine Familie und sich zunächst mit dem Nötigsten versorgen.
  • Hans-J. R. aus Bayern und Klaus R. aus Nordrhein-Westfalen wurden mit je 5.000 € der behindertengerechte Umbau ihres Hauses ermöglicht.
  • Die Kollegen von Rudi W. aus Nordrhein-Westfalen bauten nach einem Schlaganfall sein Haus um. Der Sozialfonds beteiligte sich mit 2.000 € an den Kosten.

 

Auch über Grenzen hinaus konnten wir helfen:

  • Krieg in der Ukraine (Hilfeleistungen im Wert von mehr als 100.000 Euro)
  • Hochwasser in Polen und Ungarn (Hilfeleistungen im Wert von mehr als 20.000 Euro)
  • Erdbeben in Italien (Hilfeleistungen im Wert von mehr als 40.000 Euro)