Mit dem Sozialfonds der IPA Deutschland helfen wir Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind. Geschädigter eines Unwetters oder einer sonstigen Katastrophe? Plötzliche Kosten durch schwere Verletzung oder Krankheit? Unter anderem mit dem Sozialfond konnten wir in den letzten Jahren mit über 200.000 Euro vielen Mitgliedern helfen.
Grundlage einer Unterstützung aus dem Sozialfonds ist die Satzung der IPA Deutschland in Verbindung mit der Sozial- und Bildungsfondsordnung, wonach Hilfeleistungen nur für Polizeibedienstete des In- und Auslandes und deren Angehörige erfolgen dürfen.
Der Anlass muss eine unverschuldete, außergewöhnliche und unabwendbare Lage des Betroffenen oder eines mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden, nahen Angehörigen sein, aus der sich die Notwendigkeit zur Hilfe ergibt.
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