Mitglied werden

Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Tarifbeschäftigte) werden, der im aktiven Dienst einer Behörde und / oder Einrichtung steht, die ausschließlich polizeiliche Aufgaben erfüllt. 

  • Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand.
  • Die Mitglieder können die Verbindungsstelle, der sie beitreten wollen, frei wählen.
  • Aufnahmeanträge erhältst du bei allen Vorstandsmitgliedern, Beisitzern und hier auf dieser Seite als Download.
  • Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,– EUR pro Jahr. Dieser wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben und abgebucht.

  • Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
  • Jedes Mitglied erhält eine IPA-Membership-Card und eine IPA-Kfz-Vignette.
  • Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift „IPA aktuell“ erscheint viermal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.
Solltest du dich für eine Mitgliedschaft bei der IPA entscheiden, lade dir einfach den Aufnahmeantrag hier auf unserer Homepage herunter, fülle diesen aus und sende ihn an unsere Geschäftsstelle. Die Verbindungsstelle setzt sich anschließend mit dir umgehend in Verbindung.

Aufnahmeantrag herunterladen

Hier kannst du den notwendigen Antrag für deine Mitgliedschaft herunterladen.