Forderungen der IPA München leider nur zum Teil erfüllt!
Liebe IPA Mitglieder der Verbindungsstelle München,
wie versprochen berichten wir über Neuerungen zum Thema „elektronische Membership Card“ (eMSC).
Nachdem unser Statement bei der Deutschen Sektion zunächst auf Unverständnis stieß und hitzige Diskussionen entfachte, hat man sich letztlich doch dazu bewogen, die bisherige eMSC nochmals zu überarbeiten. Durch Zufall sind wir darauf gestoßen, dass diese Überarbeitung nun abgeschlossen ist.
Diesen Schritt begrüßen wir als Verbindungsstelle München ausdrücklich! In der neuen Version wurden teilweise Änderungen vorgenommen, welche wir zuvor als unbedingt erforderlich angesehen – und dessen Fehlen wir angeprangert hatten.
So enthält die eMSC nun ein Wasserzeichen, welches den einfachen Austausch des Namens erschweren soll. Bei der Abfrage des Barcodes erscheinen jetzt neben der Gültigkeit auch der Name und die Mitgliedsnummer des rechtmäßigen Ausweisinhabers. Ein deutlicher Fortschritt.
Allerdings hat die eMSC unserer Meinung nach weiterhin einige Schwachpunkte. Trotz Wasserzeichen ist der Mitgliedsname und die Nummer binnen kürzester Zeit austauschbar, wie man an unserem Beispielbild erkennen kann. Bei einem Download der eMSC in extra dafür vorgesehene Apps wie Apple Wallet oder Google Wallet, erscheint das oben erwähnte Wasserzeichen erst gar nicht, so dass ein Austausch des Namens bei Verwendung der Apps noch schneller erfolgen kann. Wird der Barcode nicht überprüft, besteht also nach wie vor die Möglichkeit, sich unberechtigt mit der eMSC gegenüber Dritten auszuweisen. So zum Beispiel beim (Massen-) Zugang wie bei Messen und / oder Ausstellungen. Auch wurde unsere Hauptforderung nach einem Bild des Ausweisinhabers leider wieder nicht erfüllt. Dieser Punkt stößt auf unser absolutes Unverständnis, zumal die Mitgliederdatenbank NDV 2.0 die Speicherung eines Bildes des Mitgliedes ausdrücklich vorsieht! Es wäre somit ein Leichtes, bei Beantragung der eMSC ein Bild als Pflichtelement hochladen zu lassen, welches dann bei der Abfrage der eMSC zum Abgleich erscheint.
Eine weitere wichtige Neuigkeit hat sich laut Aussage der Landesgruppe Bayern ergeben! Ab Herbst 2024 soll es nicht mehr möglich sein, die Beantragung der eMSC rückgängig zu machen. Das bedeutet, wenn das Mitglied den Haken für die Elektronische Membership Card in seinem Datensatz in der Mitgliederdatenbank einmal setzt, kann dieser nicht mehr zurückgenommen werden. Weiter informierte uns die Landesgruppe, dass es weiterhin unklar ist, wie es mit den Steuerbescheinigungen und Autoplaketten im Fall der eMSC ablaufen soll.
Das unsere Forderungen nach mehr Sicherheit beim Mitgliedsausweis nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigt sich regelmäßig bei Anfragen von Polizeidienststellen aus dem ganzen süddeutschen Raum an die IPA München. Bei den Anfragen geht es darum, dass sich nachweislich kriminelle Personen mit IPA-Ausweisen gegenüber den Polizeibehörden als „Kollegen“ ausweisen, um sich so Vorteile bei der Personenkontrolle zu erhoffen.
Gerade in der heutigen Zeit sollten wir als Verein, dessen Mitglieder alle bei Sicherheitsbehörden arbeiten und strengen Zugangsvoraussetzungen unterliegen, mehr auf die Sicherheit und unser Ansehen bedacht sein. Unter allem Respekt vor unserem Freundschafts-Engagement, so sind wir in erster Linie noch immer ein Berufsverband.
Auch wenn wir die Bemühungen der Deutschen Sektion, die Sicherheit zu erhöhen, als Schritt in die richtige Richtung anerkennen, so sind wir von einem Optimum leider noch weit entfernt. Daher stehen wir der neuen eMSC nach wie vor sehr kritisch gegenüber und bleiben bei unserer Empfehlung, bzw. bei unserem Rat, die eMSC nicht zu nutzen!
Seit der Veröffentlichung unseres ersten Statements zur eMSC erhalten wir im Übrigen diverse Zuschriften anderer Verbindungsstellen aus ganz Deutschland, die sich für unsere Stellungnahme bedanken, da wir ihnen aus der Seele sprechen. Bei einem Austausch stellte sich dann schnell heraus, dass in erster Linie ein ordentlicher Mitgliedsausweis, mit Bild, in Scheckkartenform präferiert wird, so wie er z.B. bei den Polizeigewerkschaften im Umlauf ist. Jedes Jahr einen neuen Ausweis zu erhalten wird ebenso als überflüssig angesehen. Hier ist eher das Mitglied nach Beendigung der Mitgliedschaft in die Pflicht zu nehmen. Eine eMSC wird als nicht priorisiert angesehen. Wenn dieser aber schon angeboten wird, dann nach den Vorbildern Österreichs oder Neuseelands, also sicher!
Euer Vorstand