Liebe IPA-Freundinnen und -Freunde,
aufgrund der aktuellen Corona-Lage haben wir beim KVR München nachgefragt und folgende Nachricht erhalten:
Abweichend von § 5 Abs. 2 Satz 1 der 6. BayIfSMV sind Veranstaltungen, die
üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres
persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden
(insbesondere …… Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen nur bis zu maximal 25 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu maximal 50 Teilnehmern unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen der zuständigen
Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann. § 5 Abs. 1 der 6. BayIfSMV bleibt unberührt.
(auszugsweise)
Da wir natürlich nicht vorhersehen können, wie sich die Lage in den nächsten Wochen weiter entwickelt, hat die IPA-Vorstandschaft folgendes beschlossen:
Für die Mitgliederversammlung 2021 ergeht rechtzeitig eine neue Einladung.
Der Ehrungsabend im November für unsere langjährigen IPA-Mitglieder, die hierfür eine separate Einladung erhalten haben, findet statt.
Wir bitten für diese Maßnahmen um Euer Verständnis, aber die derzeitige Situation lässt uns leider keine andere Wahl.
Für Rückfragen stehen wir Euch jederzeit gerne zur Verfügung.
Servo per amikeco
Euer Vorstand
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